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Der „Kaiserbrief“

Brief König Ludwigs II. von Bayern (1845–1886) vom 30. November 1870. der Brief basiert auf einem Entwurf Bismarcks vom 27. November 1870 und wurde auf dessen Veranlassung hin dem preußischen König übersandt: 

„Allerdurchlauchtigster großmächtigster Fürst!
Freundlich lieber Bruder und Vetter!

Nach dem Beitritte Süddeutschlands zum deutschen Verfassungsbündnis werden ew. Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. I

Ich habe mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Überzeugung bereit erklärt, dass dadurch den Gesamtinteressen des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, dass die dem Bundespräsidium nach der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als rechte bezeichnet werden, welche ew. Majestät im Namen des gesamten deutschen Vaterlandes aufgrund der Einigung seiner Fürsten ausüben. 

Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir bei ew. Majestät in Anregung zu bringen, dass die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit Führung des Titels eines deutschen Kaisers verbunden werde. 

Mit der Versicherung der vollkommensten Hochachtung und Freundschaft verbleibe ich 

euer königlichen Majestät freundwilliger Vetter, Bruder und Neffe 

Ludwig, Hohenschwangau, d. 30. Nov. 1870“ 

Quelle: Haus der Bayerischen Geschichte: Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871, http://www.hdbg.de/ludwig/pdf/lehrerinfos_unterichtsmaterial_Gruendung-des- Deutschen-Kaiserreich.pdf (Zugriff: 17.02.2014)